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Besuch 2017 die Rechtsanwälte von Belinjurkollegium in Neuseeland und Australien.

28.04.2017

In März-April 2017 haben die Rechtsanwälte von Belinjurkollegium Neuseeland und Australien besucht. Während des Besuches wurden die Kontakte mit den Geschäftspartnern in Neuseeland aufgenommen, Verhandlungen durchgeführt, die gerichtet sind, um die Qualität der juristische für Staatsbürger der Republik Belarus, Neuseeland, Australien in diesen Ländern zu erhöhen.

     Rechtsanwälte von Belinjurkollegium wurden in der Hauptstadt Neuseelands Wellington im Hauptgremium von allen Rechtsanwälten und Juristen NEUSEELANDS JURISTENGESELLSCHAFT Neuseelands empfangen. Im Laufe des Treffens mit der Leitung der NEUSEELANDS JURISTENGESELLSCHAFT fand das Informationsaustausch im Bezug auf Rechtsanwaltstätigkeit unserer Länder statt, wurden aktuelle Fragen im Rechtsanwaltsbereich, der Möglichkeiten der Rechtfortbildung, der Erhöhung des Rechtanwaltsstandes und der Verstärkung der Rechtsanwaltsrolle im Rechtssystem besprochen.

      Es fanden die Treffen mit den Vertretern der GESELLSCHAFT DER GENEALOGISTEN NEUSEELANDS. Die Vertreter der GESELLSCHAFT DER GENEALOGISTEN NEUSEELANDS haben den Kenntnis mir der Rechtslage des Belinjurkollegiums, dessen Aufbau und Stellung im Rechtsanwaltssystem der Republik Belarus, Tätigkeitsrichtungen für Leistung der juristischen Hilfe, Besonderheiten bei der Dokumentierung von Nachlasssachen im Belinjurkollegium genommen. Es wurde die Verabredung über Zusammenarbeit erzielt.

     Während des Besuches in Neuseeland fanden die Treffen mir ganzer Reihe von Rechtsanwälten und Genealogisten statt, mit denen die Vereinbarungen über Zusammenarbeit getroffen wurden.

     Die neuseeländischen und australischen Kollegen wurden mit der Rechtslage des Belinjurkollegiums, dessen Aufbau und Stellung im Rechtsanwaltssystem der Republik Belarus, Tätigkeitsrichtungen für Leistung der juristischen Hilfe, Besonderheiten bei der Dokumentierung von Nachlasssachen im Belinjurkollegium bekannt gemacht. Darüberhinaus wurden die neuseeländischen und australischen Kollegen mir der Gesetzgebung der Republik Belarus bekannt gemacht. Informationsaustausch und Erklärungen in Bezug auf Gesetzgebungsneuheiten in den Ländern, Erfahrungsaustausch bei der Anwendung der Gesetzgebung.

      Während des Besuchs mit Partnern des Belinjurkollegiums wurden die Fragen besprochen, die bei der Bearbeitung der gemeinsamen Sachen entstanden wurden, und deren effektivsten Lösungswege gefunden wurden.

           Durch den Besuch des Belinjurkollegiums sind die Partner in Neuseeland entstanden, die Weichen für Zusammenarbeit mit dem australischem Partner gestellt.


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